Die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Hessen (ARK.DH) befasst sich mit allen Fragen des Arbeitsrechts für über 42.000 hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diakonischen Einrichtungen in Hessen und Rheinland-Pfalz. Ihre 28 ehrenamtlichen Mitglieder und Stellvertretungen verhandeln das kirchliche Arbeitsrecht nach dem Grundsatz der Dienstgemeinschaft zwischen Dienstnehmern und Dienstgebern. Die ARK.DH ist daher wesentlicher Bestandteil des „Dritten Weges“.