Die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Hessen (ARK.DH) hat die Aufgabe, Arbeitsbedingungen der in einem Arbeitsverhältnis beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu regeln. Dies umfasst Regelungen zu Inhalt, Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhältnissen und gilt ergänzend für Ausbildungs- und Praktikantenverhältnisse sowie sozialpädagogisch betreute Beschäftigungsverhältnisse. Bedingt durch die Fusion der Diakonischen Werke in Hessen und Nassau und Kurhessen-Waldeck gilt für die Mitarbeitenden noch unterschiedliches Arbeitsrecht.
Für die Mitarbeitenden im Bereich der Diakonie in Kurhessen-Waldeck verweisen die Dienstverträge auf die „Arbeitsvertragsrichtlinien für den Bereich des Diakonischen Werkes in Kurhessen-Waldeck - AVR.KW" (siehe auch Anlagen).
Für Mitarbeitende im Bereich der Diakonie in Hessen und Nassau verweisen die Dienstverträge auf die „Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Hessen und Nassau“ (AVR.HN).
Die ARK.DH besteht aus sieben Dienstnehmer- und sieben Dienstgebervertretern. Die Vertreter der Mitarbeitenden werden durch Gewerkschaften und Mitarbeiterverbände entsandt; die Dienstgebervertreter vom Aufsichtsrat der Diakonie Hessen. Die konstituierende Sitzung der ARK.DH fand am 25. April 2018 statt.